Eine Work-Life-Balance braucht eine angemessene Bezahlung!

• Tariflich festgesetztes Entgelt
Dieses Entgelt umfasst sowohl das Grundgehalt als auch etwaige Zulagen oder Sonderzahlungen. Selbstverständlich zahlen wir eine tariflich festgesetzte Vergütung. Die wird in der Regel in einem festen Stundenlohn oder Monatsgehalt ausgedrückt und richtet sich nach der Qualifikation und der Berufserfahrung des/der Beschäftigten. Das gibt Sicherheit und Transparenz.

• Laut Tarifwerk Weihnachtsgeld
Wir zahlen diese Sonderzahlung unseren Mitarbeitern.

• Gewährung von tariflichem Jahresurlaub und Sonderurlaub

• Zahlung Pflegezulage
Eine Pflegezulage ist eine finanzielle Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflegebranche gewähren können. Das tun wir. Die Pflegezulage soll die besondere Belastung ausgleichen, die mit der Pflege von kranken oder hilfsbedürftigen Menschen einhergeht.

• Zahlung einer Funktionszulage
Eine Funktionszulage ist eine zusätzliche Zahlung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflege erhalten können, wenn sie bestimmte Funktionen oder Aufgaben übernehmen, die über die normalen Anforderungen ihrer Position hinausgehen.

• Bezahlter Freizeitausgleich und verschiedene Zeitzuschläge

• Zahlung Vermögenswirksamer Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Wir tun das.

Die Balance zwischen Arbeit und Leben ist wichtig
Was ich an meinem Pflegeberuf liebe