Weitere Informationen der Schuldner- und Insolvenzberatung

Wie konnte es nur dazu kommen?
Häufig ist es das Eintreffen mehrerer ungewollter, unerwarteter Ereignisse. Beispiele hierfür sind Arbeitsplatzverlust, die Trennung vom Partner, Krankheit, eine geplatzte Bürgschaft, … Auch mehrere Ratenkäufe, die einzeln noch überschaubar sind, können zur Schuldenfalle werden.
Wenn die monatlichen Ausgaben die Einnahmen übersteigen, führt das zu finanziellen Engpässen, die in immer kürzeren Abständen auftreten. Die Gläubiger drängen auf Zahlung, die Zinsen häufen sich, der Schuldenberg wächst. Die so entstehende Überschuldung belastet vielfach die ganze Familie.

Was soll jetzt geschehen?
Der 1. Schritt zu Verbesserung ist das Aufsuchen einer Schuldner- und Insolvenzberatung. Je früher, desto besser, denn jeder Tag zählt.
Gemeinsam mit Ihnen verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Lage. Unter anderem sichten und prüfen die Beratungskräfte die an Sie gestellten Forderungen. Mit der Aufstellung eines Haushaltsplans werden wir versuchen, Ihre Einnahmen-Ausgaben-Situation zu ordnen und langfristig zu verbessern.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung nimmt Kontakt zu Ihren Gläubigern auf. Eventuell kann eine Stundung oder Streckung der Forderungen erreicht werden. Ziel ist eine langfristige Entschuldung. Diese Entschuldung ist eine Prozess, der Disziplin und Kraft erfordert. Wir begleiten Sie in diesem Prozess mit Beratung, Information, Zuspruch und Beistand. Dabei ist Ihre aktive Mitarbeit unbedingt erforderlich.

Wer kann beraten werden?
Die Schuldner- und Insolvenzberatung berät und begleitet Einzelpersonen und Familien die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind.
Wir beraten auch Selbstständige oder ehemals Selbständige, die aufgrund von Firmeninsolvenz privat überschuldet sind.

Was bedeutet Insolvenz?
Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt) bedeutet die Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen.
Bei Zahlungsunfähigkeit kann in Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Entschuldungsverfahren in Anspruch genommen werden. Die Überschuldeten können nach Durchlaufen diese Verfahrens von ihren (Rest-) Schulden befreit werden. Wir helfen bei der Antragstellung und begleiten in diesem Verfahren. Unsere Beratungsstelle ist nach § 305 der Insolvenzordnung als geeignete Stelle anerkannt.

Das Beratungsteam
Wir arbeiten in einem multiprofessionellen Team, das über juristische, kaufmännische und sozialpädagogische Qualifikationen verfügt. Diese nutzen wir zu Ihrem Vorteil. Selbstverständlich erhalten Sie in der Beratung einen festen Ansprechpartner.

Wichtig zu wissen

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2024

Die neue Pfändungstabelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die Pfändungsfreigrenze nach der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO erhöht sich ab dem 01.07.2024

Der Mehrbetrag über 4.573,10 € (bisher 4.298,81 €) ist voll pfändbar.

Angepasst werden auch die Beträge beim Schutz des Einkommens auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wie folgt:

Weitere Informationen erhalten Sie über die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung und über das Bundesministerium der Justiz:

https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsfreigrenzen/pfaendungsfreigrenzen_node.html

 

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