OGS FAQ

Was ist eine OGS?
Die offene Ganztagsschule ist ein Angebot an Eltern und Schülerinnen und Schüler der Schule, an einem außerunterrichtlichen Angebot teilzunehmen. Dieses Angebot hat einen verlässlichen Zeitrahmen und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
Die Teilnahme erfordert eine verbindliche Anmeldung. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme des Kindes an den Angeboten.

Welche Zeiten deckt die OGS ab?
In der OGS werden die Schülerinnen und Schüler vor und nach der Grundschule betreut. In der Regel ist das die Zeit bis 15:00 Uhr, die genauen Zeiten werden gemeinsam mit der jeweiligen Schule festgelegt.

Was bietet eine AWO OGS?
In der OGS gibt es eine qualifizierte Betreuung mit pädagogischen Zielen durch Angebote der Bildung, Erziehung und Betreuung. Durch Förderangebote, aktive Freizeitgestaltung und freies Spiel wird ein sinnvoller Tagesablauf gestaltet. Dazu gehört das gemeinsame Mittagessen mit einem kindgerechten, hochwertigen und ausgewogenen Speisenangebot.
In der OGS sind pädagogische Fachkräfte, qualifizierte Betreuungskräfte sowie Kooperationspartner aus den Bereichen Sport, Musik und Kultur für die Betreuung der Kinder verantwortlich.
Zum Tagesablauf gehört die Hausaufgabenbetreuung, die allen Schülerinnen und Schülern den Rahmen bietet, in einer angemessenen Zeit Hausaufgaben zu erledigen.

Muss ich mich nicht mehr um Hausaufgaben kümmern?
Die Hausaufgabenbetreuung ist ein Angebot an die Schülerinnen und Schüler, in einem begrenzten zeitlichen Rahmen selbständig Hausaufgaben zu erledigen. Die Betreuungskräfte bemühen sich um eine ruhige Arbeitsatmosphäre und können Tipps bei Schwierigkeiten geben. In der Hausaufgabenbetreuung findet keine Nachhilfe statt. Kein Kind wird von den Betreuungskräften gezwungen, Hausaufgaben zu machen.
Sie als Eltern sollten sich in jedem Fall gemeinsam mit ihrem Kind mit den Hausaufgaben beschäftigen.

Mein Kind hat Lebensmittelunverträglichkeiten, wird darauf Rücksicht genommen?
Bei ärztlich bescheinigten Unverträglichkeiten und Allergien wird selbstverständlich bei dem Speisenangebot Rücksicht genommen. Ihr Kind muss aber in der Lage sein, selbständig Unverträglichkeiten zu beachten und entsprechenden Hinweisen zu folgen.

Mein Kind ist krank, verabreichen die Betreuungskräfte auch Medikamente?
Keine Betreuungskraft darf einem Kind Medikamente verabreichen. Nach Absprache kann ihr Kind einen Hinweis zur selbständigen Einnahme bekommen, wenn es regelmäßig Medikamente nehmen muss.
Wenn ihr Kind akut krank ist, sollte es mit Rücksicht auf alle anderen zu Hause bleiben.

Gibt es auch Betreuung in den Ferien?
In einem Teil der Schulferien gibt es auch ein besonderes, ferienbezogenes Betreuungsangebot.

Ich brauche nur eine Betreuung bis mittags, geht das?
Dafür gibt es das Angebot „Vesuv“, den verlässlichen Schulvormittag von der ersten bis zur sechsten Schulstunde.

Kann mein Kind auch tageweise an der OGS teilnehmen?
Nein, die Teilnahme an jedem Tag ist mit Ausnahme der Schulferien verbindlich.

Kann mein Kind bei wichtigen Anlässen auch früher gehen?
Wenn es besondere Anlässe wie familiäre Feiern oder regelmäßige Termine für Freizeitaktivitäten gibt, kann ihr Kind nach Absprache auch früher gehen.

Kann mein Kind auch mal länger bleiben?
Wenn Sie ihr Kind nicht rechtzeitig abholen können, müssen Sie Bescheid geben und dafür sorgen, dass eine andere Vertrauensperson ihr Kind während der Öffnungszeiten abholt.

Wie kann ich mein Kind anmelden?
Sie können ihr Kind bis Anfang März für das darauffolgende Schuljahr im Schulsekretariat oder in der OGS schriftlich mit dem „Antrag auf Aufnahme“ anmelden. Die Anmeldung ist noch keine Zusage für einen Platz.

Bekomme ich sicher einen Platz für mein Kind?
Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wird gemeinsam mit der Schule nach festgelegten Kriterien entschieden, welches Kind einen OGS-Platz bekommt.

Was kostet ein OGS-Platz für mich?
Der Elternbeitrag für die Betreuung richtet sich nach dem Einkommen. Dazu kommt ein verbindliches Essensgeld für das Mittagessen.

Mein Kind wechselt die Schule, kann es in der bisherigen OGS-Betreuung bleiben?
Nein, die Teilnahme am OGS-Angebot ist schulbezogen.

Reicht es aus, wenn ich bei einem Schulwechsel mein Kind an der Schule abmelde?
Wenn Sie den Betreuungsvertrag vorzeitig beenden wollen, müssen Sie ihn bei der AWO schriftlich kündigen.

Endet der Betreuungsvertrag automatisch?
Der Betreuungsvertrag endet zum Schuljahresende automatisch. Soll ihr Kind weiter in der OGS betreut werden, müssen Sie es erneut anmelden.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Nehmen Sie Kontakt auf mit der OGS-Fachberatung Frau Wolff.


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